Wichtige Kritikpunkte Bebauungsplan „Kloster Heilsbruck“

Orientierungshilfe zur Abgabe von Stellungnahmen bis 11. August 2025

1. Verfahren & Beteiligung

Dokument 01-abwaegung-behoerden.pdf (28 Seiten)
→ Zentrale Kritikpunkte der Behörden werden teilweise ignoriert oder unzureichend abgewogen:
– Denkmalbehörde warnt vor irreparablen Schäden an der Denkmalzone
– Keine fundierte Auseinandersetzung mit den Auswirkungen auf Natur, Verkehr und Immissionen
– Fachbehördliche Hinweise (z. B. Brandschutz, Wasserrecht, Naturschutz) bleiben teilweise unbeantwortet

2. Bebauungsplan & Festsetzungen

Dokument 03-planzeichnung.pdf
→ Große Baufelder im Kräutergarten mitten in der Denkmalzone, ohne Rücksicht auf historische Ensemblewirkung
– Wegeführung, Zufahrten und Stellplätze zerstören den Charakter der Klosteranlage
– Grünflächen / Gartenanlage werden in Baufläche umgewandelt

Dokument 04-textliche-festsetzungen.pdf (28 Seiten)
→ Fehlende Differenzierung und unklare Formulierungen begünstigen spätere Ausweitungen
– Keine klare Begrenzung der Nutzung (z. B. Außengastronomie, Veranstaltungen)
– Zahlreiche Regelungen zugunsten des Investors, aber keine klaren Pflichten zum Schutz der Denkmalzone und des Umfelds

Dokument 05-begruendung.pdf (30 Seiten)
→ Begründung blendet zentrale Auswirkungen der Planung aus
– Eingriffe in Denkmalzone, Auswirkungen Verkehr und Natur werden als „verträglich“ deklariert
– Keine Alternativenprüfung oder kritische Auseinandersetzung mit Varianten

3. Verkehr

Behandelt in: Dokument 01-abwaegung-behoerden.pdf, Dokument 05-begruendung.pdf
→ Keine Verkehrsuntersuchung, keine Simulation – erhebliche Belastung bleibt unbeachtet
– Zufahrt über für den Verkehr nicht ausgelegte Klosterstraße
– Keine Aussagen zur Zahl der Fahrten, zu Spitzenzeiten, zu Liefer- und Müllfahrzeugen
– Risiken für Anwohner, Fußgänger und Radverkehr steigen deutlich
– Keine nachhaltige Verkehrsstrategie

4. Parken

• Behandelt in: Dokument 04-textliche-festsetzungen.pdf, Dokument 05-begruendung.pdf
→ 80 Stellplätze reichen nicht aus
– wildes Parken wird wie schon bei früheren Veranstaltungen zum Problem

5. Lärm & Nutzungskonflikte

Dokument 12-schalltechnische-immissionsprognose.pdf (18 Seiten)
→ Lärmbelastung durch Außennutzung, Veranstaltungen und Anlieferung unterschätzt
– Keine realistische Abbildung von Hotelbetrieb mit Außengastronomie
– Nachtlärm, Musik, Müllentsorgung – alles wird heruntergerechnet
– Prognose basiert auf Idealwerten, nicht auf tatsächlichen Nutzungen

6. Denkmalschutz

→ Klares Nein der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE) zur Bebauung der Freiflächen in der ersten Stellungnahme wird ignoriert
– Ferienhäuser im Kräutergarten verstossen gegen Rechtsverordnung Denkmalzone Kloster Heilsbruck
– Gebäudehöhe des Bestandsgebäudes im Kräutergarten wurde in der 2. Offenlegung angepasst, sodass eine Aufstockung möglich wäre und das Gebäude höher als das Kloster selbst wäre


7. Umwelt & Natur

Dokument 06-umweltbericht.pdf (47 Seiten)
→ Eingriffe in Boden, Artenvielfalt und Landschaftsbild werden als gering eingestuft – entgegen den Tatsachen
– Hoher Versiegelungsgrad und Hangverschnitt ohne ausreichende Kompensation
– Langfristige Beeinträchtigung von Mikroklima, Wasserhaushalt und Artenvielfalt
Dokument 07–11 (Artenschutz-Gutachten)
→ Fledermäuse, Zauneidechsen und weitere geschützte Arten sind nachweislich vorhanden – Schutzmaßnahmen aber unklar, ungenügend oder nicht durchsetzbar
– Vorhaben widerspricht potenziell dem Bundesnaturschutzgesetz
– Eingriffe wurden teilweise nur formal erfasst, ohne Konsequenzen für Planung

Hinweis zur Stellungnahme im Rahmen der 2. Offenlegung – Bebauungsplan „Kloster Heilsbruck“

Frist zur Beteiligung: bis spätestens 11. August 2025

Warum ist eine Stellungnahme wichtig?

Die zweite Offenlage des Bebauungsplans „Kloster Heilsbruck“ ist die letzte Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, ihre Einwände und Anregungen offiziell geltend zu machen. Danach kann der Stadtrat über die endgültige Fassung des Plans beschließen. Nur wer sich fristgerecht beteiligt, kann auch später gegen den Plan vorgehen.

Wer kann eine Stellungnahme abgeben?

Jede Person, die sich betroffen fühlt – zum Beispiel durch geplante bauliche Veränderungen, Eingriffe in die Denkmalzone, ökologische Auswirkungen oder Verkehrs- und Lärmprobleme. Auch wer nicht in Edenkoben wohnt, kann sich beteiligen.

Was gehört in eine Stellungnahme?

Eine Stellungnahme muss keine juristische Facharbeit sein. Wichtig ist:
   • Ein klarer Bezug zur Planung (z. B. zur Bebauung, zum Verkehr, zum Denkmalschutz)
   • Begründete Bedenken oder Fragen
   • Sachlicher Ton
   • Angabe von Name und Adresse (anonyme Eingaben werden in der Regel nicht berücksichtigt)

Wie gebe ich eine Stellungnahme ab?

Sie können Ihre Stellungnahme auf folgenden Wegen einreichen:
   • Per E-Mail an info@vg-edenkoben.de (im Betreff „Stellungnahme Bebauungsplan Kloster Heilsbruck“ angeben)
   • Per Post an: Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Poststraße 23, 67480 Edenkoben

Wichtig: Die Stellungnahme muss spätestens am 11. August 2025 bei der Stadt eingegangen sein.

Wie kann eine Stellungnahme aussehen?

Hier ein einfaches Beispiel, das Sie individuell anpassen können:

Betreff: Stellungnahme zum Bebauungsplan „Kloster Heilsbruck“ (2. Offenlage)

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der zweiten Offenlage mache ich von meinem Recht zur Beteiligung Gebrauch und äußere folgende Bedenken:

Denkmalschutz: Die geplante Bebauung innerhalb der Denkmalzone widerspricht meiner Ansicht nach dem Schutz der historischen Gesamtanlage. Insbesondere die Ferienhäuser im Bereich des Kräutergartens und die Stellplätze beeinträchtigen die Einheit der Klosteranlage.

Verkehr und Lärm: Es fehlen belastbare Daten zur Verkehrsbelastung und zu den Auswirkungen auf Anwohner. Auch die Nutzung des Areals für Gastronomie und Veranstaltungen birgt ein erhebliches Lärmpotenzial, das nicht ausreichend abgesichert ist.

(Weitere Punkte ergänzen)

Ich bitte um Berücksichtigung meiner Stellungnahme im weiteren Verfahren.

Mit freundlichen Grüßen

Beitrag im Boulevard 30/2025

Die Interessengruppe Kloster Heilsbruck hat sich im Boulevard Edenkoben zu Wort gemeldet:

Jetzt an der Offenlegung beteiligen –
es ist die letzte Chance zum Erhalt des Klosters Heilsbruck!

Die Stadt Edenkoben hat den Bebauungsplan „Kloster Heilsbruck“ erneut offengelegt – es ist die entscheidende Phase des Verfahrens. Noch bis zum 11. August 2025 können Bürgerinnen und Bürger Stellung beziehen und Einwände abgeben. Danach wird der Stadtrat über die Zukunft der Denkmalzone entscheiden. Jetzt ist der Moment, Einfluss zu nehmen – denn die Planung wirft viele Fragen auf.

Schauen Sie selbst in die Unterlagen unter:

https://www.vg-edenkoben.de/service/bauen/buerger-und-behoerdenbeteiligung/stadt-edenkoben-bebauungsplan-kloster-heilsbruck

Verkehr, Lärm, Parken – ungelöste Probleme. Noch immer gibt es kein schlüssiges Verkehrskonzept – obwohl die Stadt in der Vergangenheit mehrfach ein umfassendes Verkehrsgutachten und -konzept für Edenkoben angekündigt hatte. Trotz geplanter Veranstaltungsnutzung mit mehreren Hundert Personen auf dem Gelände fehlt ein Nachweis, wie die Verkehrs- und Parksituation bewältigt werden soll. Das soll künftig den Eigentümern und den Behörden überlassen bleiben.

Das Lärmschutzgutachten geht davon aus, dass freiwillige, nicht festgeschriebene Maßnahmen der Besucher und Betreiber für die Einhaltung der Grenzwerte sorgen. Man legt zugrunde, dass es an weniger als zehn Tagen pro Jahr gleichzeitige Veranstaltungen mit Musik im Freien gibt. Man schickt die Besucher zum Parken außerhalb des Geländes, der dadurch entstehende Verkehrslärm wird nicht berücksichtigt. Der Bereich, für den die Lärmbelastung vorausgesagt wird, umfasst noch nicht mal alle Gebiete, aus denen es in der Vergangenheit Beschwerden wegen Ruhestörung gab. Dadurch wird die tatsächliche Lärmbelastung deutlich unterschätzt und die Prognose schönt die Auswirkungen für die Anwohner.

Die sicher wichtigen Umweltgutachten für Fledermäuse, Reptilien & Co. füllen über 120 Seiten. Für Parken, Verkehr und Zufahrtssituation in der beengten Klosterstaße hingegen gibt es gerade einmal zwei Seiten Text – ohne konkrete Lösungen. Dieses Missverhältnis zeigt, wie unausgewogen die vorliegende Planung ist.

Im Kräutergarten kann ein bestehendes Gebäude deutlich aufgestockt werden und darf am Ende 1,50m höher als das Kloster selbst sein. Diese massive Veränderung wurde weder offen kommuniziert noch in der textlichen Begründung erwähnt, sondern versteckt in schwer verständlichen Höhenangaben in den Plänen. Wie trägt die Erweiterungen des Kräutergartens zu Lasten der Denkmalzone zum Erhalt des Klosters bei?

In den Unterlagen fehlt eine Darstellung, aus der für alle leicht verständlich hervorgeht, was wirklich gebaut werden darf, wie viele Personen maximal auf dem Gelände sein dürfen, wie viele Parkplätze es geben wird und welche Planungsrechte für die Grundstücke künftig gelten sollen.

Offenbar wurde bei der Bebauungsplanung zudem ignoriert, dass der Kräutergarten Teil der offiziellen Denkmalzone Kloster Heilsbruck ist – und somit auch dort Freiflächen vor weiterer Bebauung geschützt werden müssten.

Die Zeit drängt – für den Denkmalschutz und ein lebenswertes Edenkoben.

Der Zustand des Klosters verschlechtert sich seit dem Kauf durch Investoren im Jahr 2019 sichtbar weiter. Die Dächer sind undicht, auf den Nebengebäuden hat sich teilweise der Dachstuhl bereits abgesenkt. Der historische Laubengang mit den Reben wurde heimlich entfernt. Das Denkmalschutzgesetz verpflichtet jeden Eigentümer zum Erhalt eines Kulturdenkmals – dieser Pflicht wurde seit Jahren offensichtlich nicht nachgekommen.

In der Rheinpfalz vom 21.07. ist zu lesen, dass das vom gleichen Investor geplante Hotel in Maikammer mangels Rentabilität und qualifizierter Fachkräfte voraussichtlich nicht gebaut werden wird. Es ist schwer zu glauben, dass dies drei Kilometer weiter gelingen soll, ohne die anderen Nutzungen wie Veranstaltungen stark auszuweiten oder am Ende, wie in Maikammer, eine ganz andere Richtung der Nutzung einzuschlagen.

Reichen Sie Ihre Einwände bis spätestens 11. August 2025 bei der Stadt Edenkoben ein – per Post oder per E-Mail an: bauleitplanung@edenkoben.de

Jetzt Stellung nehmen! Nutzen Sie Ihre Stimme – für eine verträgliche und transparente Entwicklung des Kulturdenkmals Kloster Heilsbruck.

Ihre
Interessengruppe Erhalt Kloster Heilsbruck

Die Offenlegung beginnt am 11.07.

In der heutigen Ausgabe des Amtsblatts (https://epaper.wittich.de/frontend/mvc/catalog/by-name/113/113_27_2025) wird die Offenlegung zum Bebauungsplan Kloster Heilsbruck (Seite 16/17) sowie zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans zur Umwidmung des Geländes zum Sondergebiet (Seite 6) für den

11.07.25 – 11.08.25

angekündigt. Die Dokumente können ab dem 11.07. über die Webseite der Verbandsgemeinde unter https://www.vg-edenkoben.de/service/bauen/buerger-und-behoerdenbeteiligung/ eingesehen werden.

Hierbei handelt es sich um die zentrale Offenlegung, bei der Stellungnahmen und Einwände zum geplanten Vorhaben eingebracht werden müssen, da sie später im Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden können. Sollte es auf Grund von Stellungnahmen zu weiteren Änderungen in der Planung kommen, werden nur noch diese erneut offengelegt.

Die Stellungnahmen und Einwände aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit von vor vier Jahren wurden durch das zuständige Ingenieurbüro bewertet, durch die Gemeinde abgewogen und ggf. in die Überarbeitung des Entwurfs einbezogen.

Die Planung hat sich seit 2021 verändert, so dass Teilbereiche, die damals wichtig waren, entfallen und neue Aspekte, die damals noch nicht enthalten waren, dazugekommen sind.

Wir bitten alle Bürger, sich erneut ein Bild zur Planung und zur geplanten Nutzung zu machen und ggf. ihre Stellungnahmen in aktualisierter Form erneut einzubringen.

Bebauungsplan Klosterquartier im Bauausschuss am 26.06.24

In der letzten Stadtratssitzung zum Thema Bebauungsplan Klosterquartier wurde beschlossen, den geänderten Entwurf in den Bauausschuss zur Beratung zu verweisen. Diese Sitzung ist öffentlich und findet am

26.06.24 um 18 Uhr im Ratssaal des Rathauses Edenkoben, Poststraße 23

statt.

Die Einladung finden Sie hier: https://edenkoben.gremien.info/meeting.php?id=2024-EDKBAU-209

In der Sitzung werden die Stellungnahmen der Bürger zur frühzeitigen Offenlegung zwischen dem 14.05.21 und 18.06.21 und die daraus resultierenden Abwägungen vorgestellt und darüber beraten, ob der Bebauungsplanentwurf in seiner vorliegenden Form weiterbetrieben werden soll.

In Gedenken an Günter Weis

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Unterstützer,

im Namen der Interessengemeinschaft Kloster Heilsbruck möchten wir heute unseren tiefen Respekt und unsere aufrichtige Trauer über den Verlust unseres geschätzten Mitglieds, Günter Weis, zum Ausdruck bringen.

Günter Weis war nicht nur ein hilfsbereiter und zuverlässiger Mitstreiter, sondern auch ein engagierter Unterstützer von Edenkoben und dessen Bürgern.

Sein Einsatz für die Interessengemeinschaft, insbesondere im Bereich des Denkmalschutzes und des Naturerhalts, war beispiellos.

Günter hatte stets ein offenes Ohr für die Anliegen aller Mitglieder und Bürger, seine Beiträge und Ideen haben maßgeblich dazu beigetragen, unsere Stadt und ihr Stadtbild zu bewahren und weiterzuentwickeln.

Seine humorvollen und nachdenklichen Leserbriefe im Boulevard Edenkoben und der Rheinpfalz werden uns fehlen und seine Präsenz wird in unserer IG schmerzlich vermisst werden.

Günter Weis hinterlässt eine Lücke, die nicht so leicht zu füllen ist.

Wir danken Günter von Herzen für sein unermüdliches Engagement und seine wertvollen Beiträge, die uns alle Inspiration und Orientierung gegeben haben.

Sein Vermächtnis wird in unseren Herzen weiterleben und uns auf unserem Weg begleiten.

In dieser schweren Zeit möchten wir auch im Namen all unserer Unterstützer Frau Weis, Günters Familie und seinen Angehörigen unser aufrichtiges Beileid aussprechen.

Wir wünschen ihnen viel Kraft und Trost, um diesen Verlust zu bewältigen.

Günter wird in unseren Herzen weiterleben, seine Spuren und sein Wirken werden uns stets begleiten und inspirieren.

In stiller Trauer,

Die Interessengemeinschaft Kloster Heilsbruck

Antworten der Kandidaten für das Bürgermeisteramt

Die Interessengruppe Erhalt Kloster Heilsbruck hat die Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters eingeladen, Ihre Pläne und Vorstellungen für das vom Bebauungsplan Klosterquartier erfasste Areal anhand einiger Fragen vorzustellen. Die eingegangenen Antworten sind in diesem Artikel dargestellt.

Wir danken beiden Kandidaten ausdrücklich für die sehr ausführlichen Stellungnahmen und die investierte Zeit.


Einleitung

Hr. Lintz:

Ich danke Ihnen für Ihr Schreiben und das Engagement von Ihnen und vielen Bürgern für das Kloster Heilsbruck.

Zunächst möchte ich uns allen in Erinnerung rufen, dass es sich bei dem Kloster Heilsbruck um Privateigentum handelt, dessen Achtung in unserem Rechtsstaat ein hohes Gut ist. Die heutigen Eigentümer wollen den ehemaligen landwirtschaftlichen Betrieb in eine touristische Nutzung überführen. Dafür sollen die Gebäude grundlegend saniert und baulich erweitert werden. Ich begrüsse ausdrücklich, dass die Eigentümer in das Kloster Heilsbruck investieren wollen und es so erhalten und in eine zeitgemäße, wirtschaftlich tragfähige Nutzung überführen wollen. Dafür sind zwischenzeitlich umgesetzte Änderungen am Flächennutzungsplan sowie ein Bebauungsplan erforderlich, mit dessen Entwurf wir uns intensiv beschäftigen. Neben zahlreichen Vorschriften gilt für uns als Handlungsrahmen auch die Rechtsverordnung Denkmalzone Kloster Heilsbruck, die von meinem Amtsvorgänger CDU-Stadtbürgermeister Schmidt mit großer Weitsicht auf den Weg gebracht wurde. Denn bei dem Kloster Heilsbruck handelt es sich um eines der Wahrzeichen von Edenkoben. Es ist für die Pfalz von kulturhistorischer Bedeutung und prägt das Landschafts- und Stadtbild am westlichen Ortsrand. Es kann den Bürgern und der Stadt Edenkoben also nicht gleichgültig sein, was aus dem Kloster wird. Und es kann aus meiner Sicht auch kein Freifahrtschein für Veränderungen am Kloster geben. Dies sieht nach einem intensiven Meinungsbildungsprozess auch die Fraktion der CDU und eine Mehrheit des heutigen Stadtrats so. Mit Ihrem bürgerlichen Engagement und durch die Unterstützung zahlreicher Bürger haben Sie als Interessengruppe diesen Meinungsbildungsprozess wesentlich geprägt. Es war mir deshalb auch ein Anliegen, Vertretern Ihrer Interessengruppe frühzeitig bei einen Informationstermin mit unserem Stadtplaner Herrn Bachtler über den überarbeiteten Bebauungsplanentwurf zum Kloster in Kenntnis zu setzen. So stelle ich mir ein aktives Gestalten der Zukunft unserer Stadt vor. Miteinander für die Zukunft von Edenkoben anpacken. Dafür danke ich Ihnen sehr.

Herr Poth hat sich direkt den Fragen gewidmet.


Die „Denkmalzone Kloster Heilsbruck“ besteht im Wesentlichen aus dem Gebiet „Kräutergarten Klostermühle“ sowie dem Gebiet „Kloster“. Beide Bereiche sind gemeinsam von der Klostermauer umgeben. Für die gesamte Denkmalzone gilt die „Rechtsverordnung zum Schutz der Denkmalzone Kloster Heilsbruck in Edenkoben“, die ausdrücklich auch die noch vorhandenen Freiflächen erwähnt. Nicht zuletzt diese Rechtsverordnung im Zusammenspiel mit den Denkmalschutzbehörden hat dazu beigetragen, dass der Stadtrat Edenkoben sich für eine Beibehaltung der vorwiegend westlich gelegenen Freiflächen des Klosterbereiches und damit gegen eine Chalet Bebauung eingesetzt hat. Zur Denkmalzone gehört aber auch der „Kräutergarten Klostermühle“. Auch hier sollten die Freiflächen erhalten bleiben und keine zusätzliche Bebauung erlaubt werden.

Frage: Wie stehen Sie nach der kürzlich beschlossenen Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) zu dem Erhalt der denkmalgeschützten Freiflächen auf dem Gebiet „Kräutergarten Klostermühle“ und damit gegen eine zusätzliche Bebauung mit Ferienhäusern in dem nun eingetragenen Sondergebiet?

Hr. Lintz:

Der Stadtrat hat sich klar gegen eine Chaletbebauung der Freiflächen entschieden. Stattdessen ist eine Erweiterungsbau für das Hotel geplant, der sich an einem historischen Gebäude orientiert, das wohl an dieser Stelle zu früheren Zeiten stand. Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans wurde gegenüber dem ursprünglichen Entwurf entsprechend angepasst. Der Entwurf des Bebauungsplans umfasst auch das Areal des „Kräutergartens Klostermühle“. Für diesen Teilbereich wurde der Entwurf im Wesentlichen nicht angepasst. Hier sind derzeit weiterhin zwei Baufelder für Gebäude mit zusätzlichen Ferienwohnungen vorgesehen. Für mich ist es wichtig, dass wir uns nach dem Kloster Heilsbruck jetzt im nächsten Schritt auch mit dem „Kräutergarten Klostermühle“ auseinandersetzen und abwägen, wie wir auch hier einen wirtschaftlich tragfähigen Rahmen für die touristische Nutzung des Kräutergartens erreichen können und gleichzeitig der Rechtsverordnung zur Denkmalzone Rechnung tragen und das Landschaftsbild schützen. Ich bin zuversichtlich, dass uns nach dem Kloster selbst auch hier eine gute Lösung gelingen wird.

Hr. Poth:

Zunächst einmal ist die beschlossene Änderung des Flächennutzungsplans zu begrüßen, da nur durch diese Änderung die Stadt Edenkoben ein ordnungsgemäßes Bebauungsplanverfahren durchführen kann. Jeder von der Stadt beabsichtigte Bebauungsplan muss dem Flächennutzungsplan als übergeordnete Bauleitplanung entsprechen. Damit ermöglicht die beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Edenkoben erst eine rechtssichere Grundlage für die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans.

Jeder Bebauungsplan der Stadt Edenkoben für dieses Areal hat jedoch auch der bestehenden Denkmalzone zu entsprechen. Ob tatsächlich eine Anpassung der Denkmalzone an den Flächennutzungsplan erforderlich ist, muss rechtlich geklärt werden. Selbstverständlich müssen die Vorgaben der Denkmalschutzzone im Bebauungsplanverfahren eingehalten werden. Für etwaige Änderungen der Denkmalschutz zunächst die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße zuständig. Ich halte es für sehr wichtig, dass sich die Stadt Edenkoben diesbezüglich eng mit der Kreiswandlung Südliche Weinstraße abstimmt.

Der Bebauung auf dem Gebiet „Kräutergarten Klostermühle“ mit Ferienhäusern stehe ich nach wie vor kritisch gegenüber. Dies hatte ich bereits in der Vergangenheit gegenüber Mitgliedern Ihrer Interessengruppe und dem Eigentümer des „Kräutergarten Klostermühle“ deutlich erklärt. Die Stadt Edenkoben hat den ersten Bebauungsplanentwurf insbesondere wegen der geplanten Chalet-Bebauung auf der Freifläche im Sondergebiet 03 abgelehnt und sollte daher auch konsequent einer Ferienhausbebauung im Sondergebiet 02 kritisch gegenüberstehen.

Bedauerlicherweise kann einem Bebauungsplan nur als Ganzes zugestimmt oder als Ganzes abgelehnt werden, was auch die Eigentümergruppe des Klosters betrifft. Diese bemüht sich derzeit, im Einvernehmen mit dem Denkmalschutz, den Bürgerinteressen und den wirtschaftlichen Interessen, konstruktiv um Lösungen. Es wird erkannt, dass hier noch viel Gesprächs- und Handlungsbereitschaft von allen Beteiligten erforderlich ist, aber ich sehe auch hier viele konstruktive und lösungsorientierte Ansätze.


Durch die Denkmalzone Kloster Heilsbruck führt ein öffentlicher Weg, der damit die Denkmalzone für jedermann zugänglich macht.

Frage: Wie stehen Sie zu einem Verkauf dieses Weges an den/die Eigentümer des Klosters jetzt und in der Zukunft?

Hr. Lintz:

Mit mir wird es keinen Verkauf des Weges geben. Der Weg bleibt öffentlich. Dies ist im heutigen Stadtrat nach meiner Kenntnis auch parteiübergreifender Konsens.

Hr. Poth:

Unabhängig von der bestehenden Eigentumslage (Eigentümer ist die Stadt Edenkoben) ist es mein Ziel, den Weg, der durch die Denkmalzone Kloster Heilsbruck führt, so auszugestalten, dass er weiterhin von Fußgängern, Fahrradfahrern und landwirtschaftlichen Fahrzeugen genutzt werden kann. Ob dieses Ziel dadurch erreicht wird, dass die bestehende Eigentumslage unverändert bleibt oder eine Grundstücksübertragung durch die Eintragung von Grunddienstbarkeiten ergänzt wird, bleibt den weiteren Gesprächen vorbehalten. Was unbedingt vermieden werden sollte, ist die Schließung der „Klostertore“, sodass nur noch
Hotelgäste und Anlieger diese historisch wichtige Anlage betreten können.


Frage: Gibt es Ihrerseits Überlegungen zu einer Einbahnstraßenregelung durch das Klostergelände, damit durch eine Weiterführung des Verkehrs Richtung „Hotel Prinzregent“ und Villastraße zusätzliches Verkehrsaufkommen in der Klosterstraße verringert werden kann?

H. Lintz:

Es ist mir ein grosses Anliegen, dass wir nicht nur die denkmalgerechte Sanierung der Klostergebäude und den Schutz der Freiflächen sowie des Landschafts- und Stadtbildes im Auge behalten. Für mich ist es auch wichtig, dass die künftige touristische Nutzung für die Bürger unserer Stadt verträglich gestaltet wird. Was heißt das konkret? Ich werde dafür Sorge tragen, dass es ein belastbares Verkehrs- und Parkkonzept gibt und dass es durch die touristisches Nutzung nicht zu unkontrollierter Lärmemission kommt. Eine Partymeile rund um das Kloster werden wir durch die im Rahmen des Bebauungsplans möglichen Einschränkungen klar ausschliessen.

Hr. Poth:

Bisher hatte ich noch keine Überlegungen bezüglich einer Einbahnstraßenregelung angestellt, jedoch finde ich dies einen interessanten Ansatz zur möglichen Entlastung der Klosterstraße. Um eine solche Regelung umzusetzen, müsste der Wirtschaftsweg jedoch die erforderlichen Voraussetzungen für eine Widmung erfüllen. Es wäre notwendig, Verhandlungen darüber zu führen, wer die Straßenbaulast übernimmt. Außerdem sollten die Interessen der aktuellen Nutzer des Wirtschaftsweges bei einer möglichen Umsetzung einer Einbahnstraßenregelung berücksichtigt werden.


Nach dem Verkauf des Klosters ist der Begriff „Kloster Heilsbruck“ durch „Klosterquartier“ in der öffentlichen Diskussion aufgetaucht. Die IG setzt sich aus nachvollziehbaren Gründen für den Erhalt des Begriffes „Kloster Heilsbruck“ – auch im öffentlichen Raum (z.B. Straßenwegweiser, Klostereingang etc.) – ein.

Frage: Wie stehen Sie zum Erhalt des Begriffes „Kloster Heilsbruck“ und wie sollte es ggf. umgesetzt werden?

Hr. Lintz:

Es kann nur „Kloster Heilsbruck“ heißen. Der Bebauungsplan wird auch unter diesem Namen verabschiedet werden. Einen anderen Namen wird es mit mir nicht geben.

Hr. Poth:

Für mich war, ist und wird immer der Name Kloster Heilsbruck die Bezeichnung dieser historischen Anlage bleiben. Der Name des Altbestandes wurde über die letzten Jahrhunderte durchgehend überliefert und ist somit seit dem 18. Jahrhundert in die amtlichen Datenbestände des Vermessungswesens eingeflossen. Dadurch ist eine gewisse Verbindlichkeit entstanden ist (Kataster, amtliche Karten). Um den Namen Kloster Heilsbruck weiterhin zu schützen und zu erhalten, wäre es wichtig zu klären, ob eine Namensänderung seitens der Eigentümer überhaupt beabsichtigt ist. Sollte dies der Fall sein, müssten entsprechende Gespräche mit den Verantwortlichen geführt werden, um den Namen Kloster Heilsbruck zu erhalten.


Nach der Verabschiedung des neuen Flächennutzungsplanes für den Bereich der Denkmalzone Kloster Heilsbruck passen Inhalt und Formulierung der Rechtsverordnung zum Schutz der Denkmalzone Kloster Heilsbruck nicht mehr zur neuen Situation.

Frage: Werden Sie eine Anpassung der Rechtsverordnung anstoßen, die auch unter den neuen Bedingungen einen vergleichbaren Schutz der Denkmalzone mit deren erhaltenswerten Freiflächen gewährleistet, wie es die derzeitige Rechtsverordnung sicherstellt?

Hr. Lintz:

Mein Ziel ist, dass wir den Charakter des Areals mit seinen Freiflächen bestmöglich erhalten. Falls erforderlich, werden wir eine Anpassung der Rechtsverordnung anstossen. Wenn möglich, möchte ich dies aber vermeiden. Denn die Rechtsverordnung soll uns ja einen Rahmen vorgeben und wir wollen diesen nicht überdehnen. 

Hr. Poth:

Ja, selbstverständlich werde ich im Rahmen meiner Möglichkeiten eine Anpassung der Rechtsverordnung in Gesprächen mit der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße anstoßen, um sicherzustellen, dass auch unter den neuen Bedingungen ein vergleichbarer Schutz der Denkmalzone Kloster Heilsbruck mit ihren erhaltenswerten Freiflächen gewährleistet ist, wie
es die derzeitige Rechtsverordnung sicherstellt. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen dem aktuellen Kontext und den neuen Entwicklungen gerecht werden, um den Schutz des kulturellen Erbes und der historischen Bedeutung der Denkmalzone
angemessen zu gewährleisten. Daher werde ich mich dafür einsetzen, dass eine etwaige Anpassung der Rechtsverordnung sorgfältig und umfassend durchgeführt wird, unter Einbeziehung aller relevanten Interessengruppen und unter Berücksichtigung der neuen Planungsziele und -anforderungen. Ich weise jedoch darauf hin, dass die Satzungshoheit für diese Denkmalschutzzone nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Edenkoben liegt.


Viele Unterstützer der „Interessengruppe Erhalt Kloster Heilsbruck“ sowie weitere Bürger der Stadt Edenkoben sind daran interessiert, dass die zukünftige Nutzung auf dem Gelände lediglich eine geringfügige Mehrbelastung der Umgebung (Lärm, Verkehr, Parksituation etc.) mit sich bringt.

Frage: Wie kann die Stadt bzw. Sie als Bürgermeister sicherstellen, dass die zukünftigen Nutzungen verträglich mit der Umgebung gestaltet werden?

Hr. Lintz:

Der beste Weg ist für mich, die touristische Nutzung durch den Bebauungsplan selbst so einzuschränken, dass es nicht zu einer wesentlichen Mehrbelastung kommen wird. Dann werden wir darauf achten, dass ausreichend Parkplätze auf dem Gelände vorgehalten werden. Shuttle-Konzepte lehne ich klar ab, da sich die Mehrzahl der Besucher nicht daran halten würde und dann wild parkt. Wenn nötig, müssen wir die Parksituation in der Umgebung noch klarer regeln. Die Verkehrsbelastung in Edenkoben werden wir grundlegend untersuchen und neu regeln müssen. In diesem Zuge ist es auch mein Ziel, eine gute Lösung für den Verkehr in der Klosterstraße zu finden. Dabei bin ich auch auf die Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeindeverwaltung und weiteren Behörden angewiesen. Denn wir haben als Stadt keine eigene Verwaltung und für die Klosterstraße ist der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz zuständig. Die Dinge zu verändern, ist deshalb oftmals mühsam. Das betrifft den Denkmalschutz, der auf Kreis- und Landesebene chronisch unterbesetzt ist, aber auch die Regelung des fliessenden und ruhenden Verkehrs. Ich habe mir hier angewöhnt Klartext zu sprechen und unabhängig von der Parteizugehörigkeit niemanden zu schonen. Damit mache ich mir natürlich keine Freunde, aber nur so können wir als Stadt die Dinge in die richtige Richtung bewegen. So habe ich beispielsweise Jahre gekämpft, um Tempo 30 in der Stadt weitgehend durchzusetzen. Entsprechend werde ich unbeirrt und meine Möglichkeiten ausschöpfend auch in Zukunft dafür eintreten, eine gute Lösung für die Park- und Verkehrssituation in Edenkoben zu finden – einschliesslich Kloster Heilsbruck.

Hr. Poth:

Um sicherzustellen, dass die zukünftigen Nutzungen auf dem Gelände des Klosters Heilsbruck verträglich mit der Umgebung gestaltet werden, gibt es mehrere Schritte, die die Stadt Edenkoben und ich als Bürgermeister unternehmen können:

  1. Einbindung der Interessengruppe und der Bürger: Durch regelmäßige Dialoge und öffentliche Diskussionen können die Bedenken und Anliegen der Unterstützer der „Interessengruppe Erhalt Kloster Heilsbruck“ sowie anderer Bürger gehört und berücksichtigt werden.
  2. Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen: Es ist wichtig, dass bei der Planung und Umsetzung neuer Nutzungen auf dem
    Gelände Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass mögliche Auswirkungen auf die Umgebung, wie Lärm, Verkehr und die Parksituation angemessen berücksichtigt werden.
  3. Einbeziehung von Fachleuten: Die Stadt kann Experten und Berater aus verschiedenen Fachbereichen, wie Stadtplanung, Verkehrswesen und Umweltschutz hinzuziehen, um sicherzustellen, dass die zukünftigen Nutzungen im Einklang mit den örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnissen stehen.
  4. Entwicklung von Leitlinien und Richtlinien: Die Stadt kann im Rahmen der Bauleitplanung klare Regeln im Bebauungsplan für die zukünftige Nutzung des Geländes festlegen, die sicherstellen, dass neue Projekte und Aktivitäten die Umgebung nicht übermäßig belasten und sich in das bestehende Umfeld einfügen.
  5. Überwachung und Kontrolle: Es ist wichtig, dass die Stadt Edenkoben aber auch die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße als untere Bauaufsichtsbehörde regelmäßig die Auswirkungen der neuen Nutzungen überwacht und kontrolliert, um sicherzustellen,
    dass etwaige Probleme frühzeitig erkannt und entsprechend angegangen werden können.

Durch eine ganzheitliche Herangehensweise, die die Bedenken und Anliegen der Bürger ernst nimmt und auf Fachwissen und klare Richtlinien setzt, kann die Stadt sicherstellen, dass die zukünftige Nutzungen des Klosters Heilsbruck verträglich mit der Umgebung gestaltet werden.

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