Die Offenlegung beginnt am 11.07.

In der heutigen Ausgabe des Amtsblatts (https://epaper.wittich.de/frontend/mvc/catalog/by-name/113/113_27_2025) wird die Offenlegung zum Bebauungsplan Kloster Heilsbruck (Seite 16/17) sowie zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans zur Umwidmung des Geländes zum Sondergebiet (Seite 6) für den

11.07.25 – 11.08.25

angekündigt. Die Dokumente können ab dem 11.07. über die Webseite der Verbandsgemeinde unter https://www.vg-edenkoben.de/service/bauen/buerger-und-behoerdenbeteiligung/ eingesehen werden.

Hierbei handelt es sich um die zentrale Offenlegung, bei der Stellungnahmen und Einwände zum geplanten Vorhaben eingebracht werden müssen, da sie später im Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden können. Sollte es auf Grund von Stellungnahmen zu weiteren Änderungen in der Planung kommen, werden nur noch diese erneut offengelegt.

Die Stellungnahmen und Einwände aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit von vor vier Jahren wurden durch das zuständige Ingenieurbüro bewertet, durch die Gemeinde abgewogen und ggf. in die Überarbeitung des Entwurfs einbezogen.

Die Planung hat sich seit 2021 verändert, so dass Teilbereiche, die damals wichtig waren, entfallen und neue Aspekte, die damals noch nicht enthalten waren, dazugekommen sind.

Wir bitten alle Bürger, sich erneut ein Bild zur Planung und zur geplanten Nutzung zu machen und ggf. ihre Stellungnahmen in aktualisierter Form erneut einzubringen.

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