H. Bitsch

Antworten der Kandidaten für das Bürgermeisteramt

Die Interessengruppe Erhalt Kloster Heilsbruck hat die Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters eingeladen, Ihre Pläne und Vorstellungen für das vom Bebauungsplan Klosterquartier erfasste Areal anhand einiger Fragen vorzustellen. Die eingegangenen Antworten sind in diesem Artikel dargestellt.

Wir danken beiden Kandidaten ausdrücklich für die sehr ausführlichen Stellungnahmen und die investierte Zeit.


Einleitung

Hr. Lintz:

Ich danke Ihnen für Ihr Schreiben und das Engagement von Ihnen und vielen Bürgern für das Kloster Heilsbruck.

Zunächst möchte ich uns allen in Erinnerung rufen, dass es sich bei dem Kloster Heilsbruck um Privateigentum handelt, dessen Achtung in unserem Rechtsstaat ein hohes Gut ist. Die heutigen Eigentümer wollen den ehemaligen landwirtschaftlichen Betrieb in eine touristische Nutzung überführen. Dafür sollen die Gebäude grundlegend saniert und baulich erweitert werden. Ich begrüsse ausdrücklich, dass die Eigentümer in das Kloster Heilsbruck investieren wollen und es so erhalten und in eine zeitgemäße, wirtschaftlich tragfähige Nutzung überführen wollen. Dafür sind zwischenzeitlich umgesetzte Änderungen am Flächennutzungsplan sowie ein Bebauungsplan erforderlich, mit dessen Entwurf wir uns intensiv beschäftigen. Neben zahlreichen Vorschriften gilt für uns als Handlungsrahmen auch die Rechtsverordnung Denkmalzone Kloster Heilsbruck, die von meinem Amtsvorgänger CDU-Stadtbürgermeister Schmidt mit großer Weitsicht auf den Weg gebracht wurde. Denn bei dem Kloster Heilsbruck handelt es sich um eines der Wahrzeichen von Edenkoben. Es ist für die Pfalz von kulturhistorischer Bedeutung und prägt das Landschafts- und Stadtbild am westlichen Ortsrand. Es kann den Bürgern und der Stadt Edenkoben also nicht gleichgültig sein, was aus dem Kloster wird. Und es kann aus meiner Sicht auch kein Freifahrtschein für Veränderungen am Kloster geben. Dies sieht nach einem intensiven Meinungsbildungsprozess auch die Fraktion der CDU und eine Mehrheit des heutigen Stadtrats so. Mit Ihrem bürgerlichen Engagement und durch die Unterstützung zahlreicher Bürger haben Sie als Interessengruppe diesen Meinungsbildungsprozess wesentlich geprägt. Es war mir deshalb auch ein Anliegen, Vertretern Ihrer Interessengruppe frühzeitig bei einen Informationstermin mit unserem Stadtplaner Herrn Bachtler über den überarbeiteten Bebauungsplanentwurf zum Kloster in Kenntnis zu setzen. So stelle ich mir ein aktives Gestalten der Zukunft unserer Stadt vor. Miteinander für die Zukunft von Edenkoben anpacken. Dafür danke ich Ihnen sehr.

Herr Poth hat sich direkt den Fragen gewidmet.


Die „Denkmalzone Kloster Heilsbruck“ besteht im Wesentlichen aus dem Gebiet „Kräutergarten Klostermühle“ sowie dem Gebiet „Kloster“. Beide Bereiche sind gemeinsam von der Klostermauer umgeben. Für die gesamte Denkmalzone gilt die „Rechtsverordnung zum Schutz der Denkmalzone Kloster Heilsbruck in Edenkoben“, die ausdrücklich auch die noch vorhandenen Freiflächen erwähnt. Nicht zuletzt diese Rechtsverordnung im Zusammenspiel mit den Denkmalschutzbehörden hat dazu beigetragen, dass der Stadtrat Edenkoben sich für eine Beibehaltung der vorwiegend westlich gelegenen Freiflächen des Klosterbereiches und damit gegen eine Chalet Bebauung eingesetzt hat. Zur Denkmalzone gehört aber auch der „Kräutergarten Klostermühle“. Auch hier sollten die Freiflächen erhalten bleiben und keine zusätzliche Bebauung erlaubt werden.

Frage: Wie stehen Sie nach der kürzlich beschlossenen Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) zu dem Erhalt der denkmalgeschützten Freiflächen auf dem Gebiet „Kräutergarten Klostermühle“ und damit gegen eine zusätzliche Bebauung mit Ferienhäusern in dem nun eingetragenen Sondergebiet?

Hr. Lintz:

Der Stadtrat hat sich klar gegen eine Chaletbebauung der Freiflächen entschieden. Stattdessen ist eine Erweiterungsbau für das Hotel geplant, der sich an einem historischen Gebäude orientiert, das wohl an dieser Stelle zu früheren Zeiten stand. Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans wurde gegenüber dem ursprünglichen Entwurf entsprechend angepasst. Der Entwurf des Bebauungsplans umfasst auch das Areal des „Kräutergartens Klostermühle“. Für diesen Teilbereich wurde der Entwurf im Wesentlichen nicht angepasst. Hier sind derzeit weiterhin zwei Baufelder für Gebäude mit zusätzlichen Ferienwohnungen vorgesehen. Für mich ist es wichtig, dass wir uns nach dem Kloster Heilsbruck jetzt im nächsten Schritt auch mit dem „Kräutergarten Klostermühle“ auseinandersetzen und abwägen, wie wir auch hier einen wirtschaftlich tragfähigen Rahmen für die touristische Nutzung des Kräutergartens erreichen können und gleichzeitig der Rechtsverordnung zur Denkmalzone Rechnung tragen und das Landschaftsbild schützen. Ich bin zuversichtlich, dass uns nach dem Kloster selbst auch hier eine gute Lösung gelingen wird.

Hr. Poth:

Zunächst einmal ist die beschlossene Änderung des Flächennutzungsplans zu begrüßen, da nur durch diese Änderung die Stadt Edenkoben ein ordnungsgemäßes Bebauungsplanverfahren durchführen kann. Jeder von der Stadt beabsichtigte Bebauungsplan muss dem Flächennutzungsplan als übergeordnete Bauleitplanung entsprechen. Damit ermöglicht die beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Edenkoben erst eine rechtssichere Grundlage für die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans.

Jeder Bebauungsplan der Stadt Edenkoben für dieses Areal hat jedoch auch der bestehenden Denkmalzone zu entsprechen. Ob tatsächlich eine Anpassung der Denkmalzone an den Flächennutzungsplan erforderlich ist, muss rechtlich geklärt werden. Selbstverständlich müssen die Vorgaben der Denkmalschutzzone im Bebauungsplanverfahren eingehalten werden. Für etwaige Änderungen der Denkmalschutz zunächst die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße zuständig. Ich halte es für sehr wichtig, dass sich die Stadt Edenkoben diesbezüglich eng mit der Kreiswandlung Südliche Weinstraße abstimmt.

Der Bebauung auf dem Gebiet „Kräutergarten Klostermühle“ mit Ferienhäusern stehe ich nach wie vor kritisch gegenüber. Dies hatte ich bereits in der Vergangenheit gegenüber Mitgliedern Ihrer Interessengruppe und dem Eigentümer des „Kräutergarten Klostermühle“ deutlich erklärt. Die Stadt Edenkoben hat den ersten Bebauungsplanentwurf insbesondere wegen der geplanten Chalet-Bebauung auf der Freifläche im Sondergebiet 03 abgelehnt und sollte daher auch konsequent einer Ferienhausbebauung im Sondergebiet 02 kritisch gegenüberstehen.

Bedauerlicherweise kann einem Bebauungsplan nur als Ganzes zugestimmt oder als Ganzes abgelehnt werden, was auch die Eigentümergruppe des Klosters betrifft. Diese bemüht sich derzeit, im Einvernehmen mit dem Denkmalschutz, den Bürgerinteressen und den wirtschaftlichen Interessen, konstruktiv um Lösungen. Es wird erkannt, dass hier noch viel Gesprächs- und Handlungsbereitschaft von allen Beteiligten erforderlich ist, aber ich sehe auch hier viele konstruktive und lösungsorientierte Ansätze.


Durch die Denkmalzone Kloster Heilsbruck führt ein öffentlicher Weg, der damit die Denkmalzone für jedermann zugänglich macht.

Frage: Wie stehen Sie zu einem Verkauf dieses Weges an den/die Eigentümer des Klosters jetzt und in der Zukunft?

Hr. Lintz:

Mit mir wird es keinen Verkauf des Weges geben. Der Weg bleibt öffentlich. Dies ist im heutigen Stadtrat nach meiner Kenntnis auch parteiübergreifender Konsens.

Hr. Poth:

Unabhängig von der bestehenden Eigentumslage (Eigentümer ist die Stadt Edenkoben) ist es mein Ziel, den Weg, der durch die Denkmalzone Kloster Heilsbruck führt, so auszugestalten, dass er weiterhin von Fußgängern, Fahrradfahrern und landwirtschaftlichen Fahrzeugen genutzt werden kann. Ob dieses Ziel dadurch erreicht wird, dass die bestehende Eigentumslage unverändert bleibt oder eine Grundstücksübertragung durch die Eintragung von Grunddienstbarkeiten ergänzt wird, bleibt den weiteren Gesprächen vorbehalten. Was unbedingt vermieden werden sollte, ist die Schließung der „Klostertore“, sodass nur noch
Hotelgäste und Anlieger diese historisch wichtige Anlage betreten können.


Frage: Gibt es Ihrerseits Überlegungen zu einer Einbahnstraßenregelung durch das Klostergelände, damit durch eine Weiterführung des Verkehrs Richtung „Hotel Prinzregent“ und Villastraße zusätzliches Verkehrsaufkommen in der Klosterstraße verringert werden kann?

H. Lintz:

Es ist mir ein grosses Anliegen, dass wir nicht nur die denkmalgerechte Sanierung der Klostergebäude und den Schutz der Freiflächen sowie des Landschafts- und Stadtbildes im Auge behalten. Für mich ist es auch wichtig, dass die künftige touristische Nutzung für die Bürger unserer Stadt verträglich gestaltet wird. Was heißt das konkret? Ich werde dafür Sorge tragen, dass es ein belastbares Verkehrs- und Parkkonzept gibt und dass es durch die touristisches Nutzung nicht zu unkontrollierter Lärmemission kommt. Eine Partymeile rund um das Kloster werden wir durch die im Rahmen des Bebauungsplans möglichen Einschränkungen klar ausschliessen.

Hr. Poth:

Bisher hatte ich noch keine Überlegungen bezüglich einer Einbahnstraßenregelung angestellt, jedoch finde ich dies einen interessanten Ansatz zur möglichen Entlastung der Klosterstraße. Um eine solche Regelung umzusetzen, müsste der Wirtschaftsweg jedoch die erforderlichen Voraussetzungen für eine Widmung erfüllen. Es wäre notwendig, Verhandlungen darüber zu führen, wer die Straßenbaulast übernimmt. Außerdem sollten die Interessen der aktuellen Nutzer des Wirtschaftsweges bei einer möglichen Umsetzung einer Einbahnstraßenregelung berücksichtigt werden.


Nach dem Verkauf des Klosters ist der Begriff „Kloster Heilsbruck“ durch „Klosterquartier“ in der öffentlichen Diskussion aufgetaucht. Die IG setzt sich aus nachvollziehbaren Gründen für den Erhalt des Begriffes „Kloster Heilsbruck“ – auch im öffentlichen Raum (z.B. Straßenwegweiser, Klostereingang etc.) – ein.

Frage: Wie stehen Sie zum Erhalt des Begriffes „Kloster Heilsbruck“ und wie sollte es ggf. umgesetzt werden?

Hr. Lintz:

Es kann nur „Kloster Heilsbruck“ heißen. Der Bebauungsplan wird auch unter diesem Namen verabschiedet werden. Einen anderen Namen wird es mit mir nicht geben.

Hr. Poth:

Für mich war, ist und wird immer der Name Kloster Heilsbruck die Bezeichnung dieser historischen Anlage bleiben. Der Name des Altbestandes wurde über die letzten Jahrhunderte durchgehend überliefert und ist somit seit dem 18. Jahrhundert in die amtlichen Datenbestände des Vermessungswesens eingeflossen. Dadurch ist eine gewisse Verbindlichkeit entstanden ist (Kataster, amtliche Karten). Um den Namen Kloster Heilsbruck weiterhin zu schützen und zu erhalten, wäre es wichtig zu klären, ob eine Namensänderung seitens der Eigentümer überhaupt beabsichtigt ist. Sollte dies der Fall sein, müssten entsprechende Gespräche mit den Verantwortlichen geführt werden, um den Namen Kloster Heilsbruck zu erhalten.


Nach der Verabschiedung des neuen Flächennutzungsplanes für den Bereich der Denkmalzone Kloster Heilsbruck passen Inhalt und Formulierung der Rechtsverordnung zum Schutz der Denkmalzone Kloster Heilsbruck nicht mehr zur neuen Situation.

Frage: Werden Sie eine Anpassung der Rechtsverordnung anstoßen, die auch unter den neuen Bedingungen einen vergleichbaren Schutz der Denkmalzone mit deren erhaltenswerten Freiflächen gewährleistet, wie es die derzeitige Rechtsverordnung sicherstellt?

Hr. Lintz:

Mein Ziel ist, dass wir den Charakter des Areals mit seinen Freiflächen bestmöglich erhalten. Falls erforderlich, werden wir eine Anpassung der Rechtsverordnung anstossen. Wenn möglich, möchte ich dies aber vermeiden. Denn die Rechtsverordnung soll uns ja einen Rahmen vorgeben und wir wollen diesen nicht überdehnen. 

Hr. Poth:

Ja, selbstverständlich werde ich im Rahmen meiner Möglichkeiten eine Anpassung der Rechtsverordnung in Gesprächen mit der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße anstoßen, um sicherzustellen, dass auch unter den neuen Bedingungen ein vergleichbarer Schutz der Denkmalzone Kloster Heilsbruck mit ihren erhaltenswerten Freiflächen gewährleistet ist, wie
es die derzeitige Rechtsverordnung sicherstellt. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen dem aktuellen Kontext und den neuen Entwicklungen gerecht werden, um den Schutz des kulturellen Erbes und der historischen Bedeutung der Denkmalzone
angemessen zu gewährleisten. Daher werde ich mich dafür einsetzen, dass eine etwaige Anpassung der Rechtsverordnung sorgfältig und umfassend durchgeführt wird, unter Einbeziehung aller relevanten Interessengruppen und unter Berücksichtigung der neuen Planungsziele und -anforderungen. Ich weise jedoch darauf hin, dass die Satzungshoheit für diese Denkmalschutzzone nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Edenkoben liegt.


Viele Unterstützer der „Interessengruppe Erhalt Kloster Heilsbruck“ sowie weitere Bürger der Stadt Edenkoben sind daran interessiert, dass die zukünftige Nutzung auf dem Gelände lediglich eine geringfügige Mehrbelastung der Umgebung (Lärm, Verkehr, Parksituation etc.) mit sich bringt.

Frage: Wie kann die Stadt bzw. Sie als Bürgermeister sicherstellen, dass die zukünftigen Nutzungen verträglich mit der Umgebung gestaltet werden?

Hr. Lintz:

Der beste Weg ist für mich, die touristische Nutzung durch den Bebauungsplan selbst so einzuschränken, dass es nicht zu einer wesentlichen Mehrbelastung kommen wird. Dann werden wir darauf achten, dass ausreichend Parkplätze auf dem Gelände vorgehalten werden. Shuttle-Konzepte lehne ich klar ab, da sich die Mehrzahl der Besucher nicht daran halten würde und dann wild parkt. Wenn nötig, müssen wir die Parksituation in der Umgebung noch klarer regeln. Die Verkehrsbelastung in Edenkoben werden wir grundlegend untersuchen und neu regeln müssen. In diesem Zuge ist es auch mein Ziel, eine gute Lösung für den Verkehr in der Klosterstraße zu finden. Dabei bin ich auch auf die Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeindeverwaltung und weiteren Behörden angewiesen. Denn wir haben als Stadt keine eigene Verwaltung und für die Klosterstraße ist der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz zuständig. Die Dinge zu verändern, ist deshalb oftmals mühsam. Das betrifft den Denkmalschutz, der auf Kreis- und Landesebene chronisch unterbesetzt ist, aber auch die Regelung des fliessenden und ruhenden Verkehrs. Ich habe mir hier angewöhnt Klartext zu sprechen und unabhängig von der Parteizugehörigkeit niemanden zu schonen. Damit mache ich mir natürlich keine Freunde, aber nur so können wir als Stadt die Dinge in die richtige Richtung bewegen. So habe ich beispielsweise Jahre gekämpft, um Tempo 30 in der Stadt weitgehend durchzusetzen. Entsprechend werde ich unbeirrt und meine Möglichkeiten ausschöpfend auch in Zukunft dafür eintreten, eine gute Lösung für die Park- und Verkehrssituation in Edenkoben zu finden – einschliesslich Kloster Heilsbruck.

Hr. Poth:

Um sicherzustellen, dass die zukünftigen Nutzungen auf dem Gelände des Klosters Heilsbruck verträglich mit der Umgebung gestaltet werden, gibt es mehrere Schritte, die die Stadt Edenkoben und ich als Bürgermeister unternehmen können:

  1. Einbindung der Interessengruppe und der Bürger: Durch regelmäßige Dialoge und öffentliche Diskussionen können die Bedenken und Anliegen der Unterstützer der „Interessengruppe Erhalt Kloster Heilsbruck“ sowie anderer Bürger gehört und berücksichtigt werden.
  2. Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen: Es ist wichtig, dass bei der Planung und Umsetzung neuer Nutzungen auf dem
    Gelände Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass mögliche Auswirkungen auf die Umgebung, wie Lärm, Verkehr und die Parksituation angemessen berücksichtigt werden.
  3. Einbeziehung von Fachleuten: Die Stadt kann Experten und Berater aus verschiedenen Fachbereichen, wie Stadtplanung, Verkehrswesen und Umweltschutz hinzuziehen, um sicherzustellen, dass die zukünftigen Nutzungen im Einklang mit den örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnissen stehen.
  4. Entwicklung von Leitlinien und Richtlinien: Die Stadt kann im Rahmen der Bauleitplanung klare Regeln im Bebauungsplan für die zukünftige Nutzung des Geländes festlegen, die sicherstellen, dass neue Projekte und Aktivitäten die Umgebung nicht übermäßig belasten und sich in das bestehende Umfeld einfügen.
  5. Überwachung und Kontrolle: Es ist wichtig, dass die Stadt Edenkoben aber auch die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße als untere Bauaufsichtsbehörde regelmäßig die Auswirkungen der neuen Nutzungen überwacht und kontrolliert, um sicherzustellen,
    dass etwaige Probleme frühzeitig erkannt und entsprechend angegangen werden können.

Durch eine ganzheitliche Herangehensweise, die die Bedenken und Anliegen der Bürger ernst nimmt und auf Fachwissen und klare Richtlinien setzt, kann die Stadt sicherstellen, dass die zukünftige Nutzungen des Klosters Heilsbruck verträglich mit der Umgebung gestaltet werden.

Bebauungsplanverfahren am 22.05.2024 im Stadtrat

Der Stadtrat wird in seiner Sitzung am Mittwoch, 22.05.2024 um 19:00 Uhr im Wappensaal das Verfahren um den Bebauungsplan weiter betreiben, die Stellungnahmen und Einwände der Bürger aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erörtern und die neue neue Planung verabschieden.

Auf der Tagesordnung steht:

Bebauungsplan ‚Klosterquartier‘

a) Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen

b) Beschluss über die Entwurfsfassung

c) Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Fragen an die Kandidaten für das Bürgermeisteramt

Am 09. Juni 2024 wählt Edenkoben einen neuen Bürgermeister. Die Interessengruppe Erhalt Kloster Heilsbruck hat die Kandidaten eingeladen, ihre Positionen zum Thema Bebauungsplan Klosterquartier und Entwicklung des Klosterareals anhand eines kleinen Fragebogens zu konkretisieren.

Sehr geehrter <Kandidat>,

Sie wollen bei der Kommunalwahl am 09. Juni zum Stadtbürgermeister von Edenkoben gewählt (wiedergewählt) werden. Die „Interessengruppe Erhalt Kloster Heilsbruck“ bittet Sie daher, die folgenden Fragen zum Thema Kloster Heilsbruck im Vorfeld zu beantworten (vergleichbar mit dem Vorgehen bei der Wahl zum Verbandsgemeindebürgermeister). Die Positionen der Interessengruppe sind Ihnen bekannt. Dieses Schreiben sowie Ihre Antworten werden wir – gemeinsam mit den Antworten Ihres Gegenkandidaten – veröffentlichen. Das gilt auch für den Fall, dass Sie uns nicht antworten sollten. Unsere zahlreichen Unterstützer sowie alle anderen Wahlberechtigten haben die Möglichkeit, Ihre Position(en) zum Kloster Heilsbruck bei ihrer Entscheidung berücksichtigen zu können:

Die „Denkmalzone Kloster Heilsbruck“ besteht im Wesentlichen aus dem Gebiet „Kräutergarten Klostermühle“ sowie dem Gebiet „Kloster“. Beide Bereiche sind gemeinsam von der Klostermauer umgeben. Für die gesamte Denkmalzone gilt die „Rechtsverordnung zum Schutz der Denkmalzone Kloster Heilsbruck in Edenkoben“, die ausdrücklich auch die noch vorhandenen Freiflächen erwähnt. Nicht zuletzt diese Rechtsverordnung im Zusammenspiel mit den Denkmalschutzbehörden hat dazu beigetragen, dass der Stadtrat Edenkoben sich für eine Beibehaltung der vorwiegend westlich gelegenen Freiflächen des Klosterbereiches und damit gegen eine Chalet Bebauung eingesetzt hat. Zur Denkmalzone gehört aber auch der „Kräutergarten Klostermühle“. Auch hier sollten die Freiflächen erhalten bleiben und keine zusätzliche Bebauung erlaubt werden.

Frage: Wie stehen Sie nach der kürzlich beschlossenen Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) zu dem Erhalt der denkmalgeschützten Freiflächen auf dem Gebiet „Kräutergarten Klostermühle“ und damit gegen eine zusätzliche Bebauung mit Ferienhäusern in dem nun eingetragenen Sondergebiet?

Durch die Denkmalzone Kloster Heilsbruck führt ein öffentlicher Weg, der damit die Denkmalzone für jedermann zugänglich macht.

Fragen:
Wie stehen Sie zu einem Verkauf dieses Weges an den/die Eigentümer des Klosters jetzt und in der Zukunft?
Gibt es Ihrerseits Überlegungen zu einer Einbahnstraßenregelung durch das Klostergelände, damit durch eine Weiterführung des Verkehrs Richtung „Hotel Prinzregent“ und Villastraße zusätzliches Verkehrsaufkommen in der Klosterstraße verringert werden kann?

Nach dem Verkauf des Klosters ist der Begriff „Kloster Heilsbruck“ durch „Klosterquartier“ in der öffentlichen Diskussion aufgetaucht. Die IG setzt sich aus nachvollziehbaren Gründen für den Erhalt des Begriffes „Kloster Heilsbruck“ – auch im öffentlichen Raum (z.B. Straßenwegweiser, Klostereingang etc.) – ein.

Frage: Wie stehen Sie zum Erhalt des Begriffes „Kloster Heilsbruck“ und wie sollte es ggf. umgesetzt werden?

Nach der Verabschiedung des neuen Flächennutzungsplanes für den Bereich der Denkmalzone Kloster Heilsbruck passen Inhalt und Formulierung der Rechtsverordnung zum Schutz der Denkmalzone Kloster Heilsbruck nicht mehr zur neuen Situation.

Frage: Werden Sie eine Anpassung der Rechtsverordnung anstoßen, die auch unter den neuen Bedingungen einen vergleichbaren Schutz der Denkmalzone mit deren erhaltenswerten Freiflächen gewährleistet, wie es die derzeitige Rechtsverordnung sicherstellt?

Viele Unterstützer der „Interessengruppe Erhalt Kloster Heilsbruck“ sowie weitere Bürger der Stadt Edenkoben sind daran interessiert, dass die zukünftige Nutzung auf dem Gelände lediglich eine geringfügige Mehrbelastung der Umgebung (Lärm, Verkehr, Parksituation etc.) mit sich bringt.

Frage: Wie kann die Stadt bzw. Sie als Bürgermeister sicherstellen, dass die zukünftigen Nutzungen verträglich mit der Umgebung gestaltet werden?

Da bereits nach der Beantragung und dem Zugang von Briefwahlunterlagen direkt gewählt werden kann, wären wir Ihnen für eine Beantwortung dieser Fragen bis zum 19. Mai 2024 dankbar.

Die „Interessengruppe Erhalt Kloster Heilsbruck“ bedankt sich im Voraus für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung und wünscht Ihnen, sowie Ihrem Gegenkandidaten, alles Gute für die Wahl.

Interessengruppe Erhalt Kloster Heilsbruck

Update 08.05.24: Eine erste, sehr ausführliche Rückmeldung ist eingegangen. Vielen Dank für die investierte Zeit und Mühe.

Informationsveranstaltung zur aktuellen Planung

Liebe Mitstreiter, liebe interessierte Bürger,

am 30.3. wurden wir auf Einladung von Stadtbürgermeister Herr Lintz über den Zwischenstand der Überarbeitung des Entwurfs des Bebauungsplans für die Denkmalzone Kloster Heilsbruck informiert. Die beiden Bereiche „Kloster“ sowie „Kräutergarten Klostermühle“ wurden dabei gesondert betrachtet.

Der Städteplaner Herr Bachtler und Stadtbürgermeister Herr Lintz erläuterten einen Plan, der entsprechend des Stadtratbeschlusses aus 2022 für das Kloster keine Chaletbebauung auf den Freiflächen mehr vorsieht. Stattdessen ist jetzt ein Hotelanbau entlang der südlichen Klostermauer geplant, der sich an einem früheren Klostergebäude orientiert, das wohl einmal an dieser Stelle stand. Der Neubau scheint sich bei Gestaltung und Proportionen in den Bestand sowie das Landschaftsbild einzufügen. Die durch die Denkmalzone geschützten Freiflächen sollen als Grünflächen erhalten bleiben.

Im Kräutergarten Klostermühle ist auf zwei Baufeldern eine zusätzliche Bebauung mit kleineren Ferienhäusern vorgesehen – ergänzend zur Umnutzung bestehender Gebäudeteile zu Ferienwohnungen. Hier scheint die Planung gegenüber dem ersten Entwurf nicht angepasst worden zu sein.

Die Nutzung für die Gesamtfläche – Kloster sowie Kräutergarten Klostermühle – soll über den Bebauungsplan eingeschränkt werden, um Verkehr, Parksituation und Lärmemission zu kontrollieren. Details hierzu wurden nicht mit den Vertretern unserer Gruppe geteilt, da diese erst noch dem Stadtrat in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt werden sollen. Es wird entscheidend sein, wie diese Einschränkungen konkret ausgestaltet werden.

Auch wenn es sich lediglich um eine Informationsveranstaltung handelte, haben wir erneut darauf hingewiesen, dass wir weiterhin grundsätzlich gegen eine zusätzliche Bebauung der Denkmalschutzzone sind, die über die dargestellte Klostererweiterung hinaus geht. Dies gilt ausdrücklich auch für den Kräutergarten Klostermühle, wo es ja bereits im Zuge des Neubaus schon eine Erweiterung des Baubestands gab. Es ist kritisch zu hinterfragen, warum der Kräutergarten Klostermühle weiterhin zwei zusätzliche Baufenster erhalten soll, wenn laut Stadtratsbeschluss keine Chaletbebauung mehr vorgesehen ist.

Die Forderungen der IG Erhalt Kloster Heilsbruck hatten wir im vergangenen Jahr zusammengefasst und veröffentlicht. Sie haben weiterhin Gültigkeit und können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.interessengruppe-kloster-heilsbruck.de/zusammenfassung-der-positionen-der-interessengruppe-erhalt-kloster-heilsbruck/

Außerdem wurde von uns erneut darauf hingewiesen, dass es uns nicht nur um den Erhalt der Denkmalzone Kloster Heilsbruck geht, sondern auch um den Erhalt des konkreten Namens „Kloster Heilsbruck“, der unabhängig von der zukünftigen Nutzung weiterbestehen sollte. Die Bezeichnung des Bebauungsplan sollte deshalb von „Klosterquartier“ auf „Kloster Heilsbruck“ abgeändert werden.

Insgesamt handelte es sich bei dem Treffen um eine offene, von gegenseitiger Transparenz getragene Veranstaltung, die wir positiv aufgenommen haben, und die auch als gutes Beispiel für eine zukünftige Kommunikation zwischen Stadt und Bürgern genommen werden kann.

Fotodokumentation des Klosters 2019

Vor dem Verkauf des Klosters im Jahr 2019 wurde von Herrn Franz-Josef Ziegler aus St. Martin eine Foto-Dokumentation der Gebäude angefertigt. Im Rahmen dieser Arbeit sind über 700 Bilder entstanden. Herr Ziegler hat uns eine Auswahl dieser Bilder freundlicherweise zur Verfügung gestellt. Sie vermitteln einen Eindruck, in welchem Zustand das Gebäude kurz vor dem Verkauf war.

Offener Brief an die Investoren des Klostergeländes

Die Interessengruppe Erhalt Kloster Heilsbruck hat sich im Boulevard Weinstraße 38/2023 mit einem offenen Brief an die Investoren des Klostergeländes gewandt:

Am 26. Oktober 2022 hat der Stadtrat Edenkoben einstimmig beschlossen, die Ergänzung des Klosters mit einem Anbau in Ost-West-Richtung an der Südseite der Klostermauer in Richtung Hotel Prinzregent in den Bebauungsplan aufzunehmen. Dies soll eine erweiterte kommerzielle Nutzung des Klosters Heilsbruck für die Investoren Speeter und Englert ermöglichen.

Gleichzeitig wurde einer Bebauung der Freiflächen mit Gebäuden (Chalets/Ferienhäuser) eine einstimmige Absage erteilt.

Seitdem ist es still um das Klostergelände geworden. In der letzten Bauausschusssitzung vom 12.09.2023 wurde die Frage gestellt, wie der aktuelle Stand des Verfahrens sei. Diese wurde mit der Feststellung beantwortet, dass den anwesenden Mitgliedern keine Informationen zu einem neuen Stand vorlägen. Somit sind nun 11 Monate ohne sichtbaren Fortgang des Verfahrens vergangen. Die Klostersubstanz ist immer stärker angegriffen. Der historische Laubengang wurde entfernt, zerbrochene Fenster und fehlende Dachziegel sind von außen sichtbar.

Gleichzeitig ist in der Rheinpfalz von Entlassungen und der Aufgabe von Geschäftsbereichen beim Unternehmen von Herrn Speeter zu lesen. Auch sei der von Herrn Speeter geplante Baubeginn eines weiteren Hotels in Maikammer auf unbestimmte Zeit verzögert, da hier „die aktuellen Trends abgewartet werden müssen“.

Für uns als „Interessengemeinschaft Erhalt Kloster Heilsbruck“ gemeinsam mit zahlreichen interessierten Bürgern stellen sich daher folgende Fragen an die Investoren und Eigentümer.

Sehr geehrter Herr Englert, sehr geehrter Herr Speeter,

  • wie stellen Sie den Erhalt des Klostergebäudes bis zum Beginn etwaiger Baumaßnahmen entsprechend dem Denkmalschutzgesetz sicher? Im Mai 2021 ließen Sie sich in der Rheinpfalz zitieren, dass die Klostergebäude, wenn sich niemand kümmert, ohnehin „in 5 Jahren endgültig zu Ruinen werden“. Seitdem sind fast 2,5 Jahre vergangen und der Zustand des Klosters hat sich nochmals deutlich verschlechtert. Auch die Stadt hat bereits den Erhalt des Klosters bei Ihnen angemahnt. Wie können Sie Befürchtungen entkräften, dass Sie das Kloster bewusst verfallen lassen, um größere Freiheiten bei der Neugestaltung zu erlangen?

  • Welche Maßnahmen wurden durch Sie als Investorengemeinschaft seit dem Stadtratsbeschluss vom 26. Oktober 2022 getroffen, um die Planung im Rahmen der Vorgaben des Stadtrats voranzutreiben?

  • Warum arbeiten Sie seit 11 Monaten hinter verschlossenen Türen statt transparent und proaktiv Stadtrat und Bürger einzubeziehen? Warum haben Sie bis heute nicht öffentlich zum Ausdruck gebracht, keine Gebäude auf den Freiflächen mehr errichten zu wollen? Wie entkräften Sie den Verdacht, über Einflussnahme im Hintergrund, doch noch an der Errichtung von Chalets zu arbeiten?

Wir bitten Sie um eine öffentliche Stellungnahme zu diesen Punkten und der weiteren Planung.

Stadtbürgermeister und Stadtrat Edenkoben haben durch Ihre Entscheidung vom 26. Oktober 2022 stadtpolitischen Weitblick und Bürgernähe bewiesen. Jetzt kommt es darauf an:

  • verdeckte Einflussnahme auf eine Veränderung des bestehenden Beschlusses durch die Investoren zu verhindern.

  • konsequent die getroffene Entscheidung durchzusetzen. Es ist zu prüfen, ob die Aufstellung des Bebauungsplans notfalls auch ohne Investoren auf Basis der getroffenen Entscheidungen fertiggestellt werden kann, wenn diese den Prozess weiter verzögern. In diesem Fall könnte der Bebauungsplan lediglich auf die bestehenden Gebäude beschränkt werden und die Freiflächen dauerhaft sichern.
  • das Kloster vor dem Verfall zu bewahren. Wir begrüssen, dass die Stadt bei den Investoren den Erhalt der Klostersubstanz angemahnt und die Kreisverwaltung SÜW als untere Denkmalschutzbehörde auf die Missstände hingewiesen hat. Es ist nun sicherzustellen, dass die Kreisverwaltung endlich tätig wird und die Investoren anhält, ihren Verpflichtungen bei Erhalt und Sicherung des Denkmals nachzukommen (Fotos über den Erhaltungszustand des Klosters auf der u.a. Homepage).

Als „Interessengruppe Erhalt Kloster Heilsbruck“ unterstützen wir alle diesbezüglichen Maßnahmen und werden den Fortgang wachsam begleiten.

Ihre
Interessengruppe Erhalt Kloster Heilsbruck
https://www.interessengruppe-kloster-heilsbruck.de/

Zusammenfassung der Positionen der Interessengruppe Erhalt Kloster Heilsbruck

Herr Stadtbürgermeister Lintz hatte die Interessengruppe Erhalt Kloster Heilsbruck nach dem Stadtratsbeschluss zum Verzicht auf die Chaletbebauung gebeten, die aus ihrer Sicht bei der weiteren Planung zu berücksichtigenden Punkte zusammenzufassen.

Mit dem folgenden Schreiben ist die Interessengruppe dem Wunsch des Bürgermeisters nachgekommen:

Sehr geehrter Herr Stadtbürgermeister Lintz,

Die Interessengruppe Erhalt Kloster Heilsbruck hat den Stadtratsbeschluss, eine Bebauung der Freiflächen des westlichen Klostergeländes zu verhindern, sehr positiv aufgenommen. Mit dem gegenüber den Investoren damit verbundenen Kompromiss, eine Ergänzung der Gebäudestruktur im Süden entlang der Klostermauer zu ermöglichen (Model C), ist ein wesentlicher Grundstein für eine erfolgreiche Erhaltung des „Kloster Heilsbruck“ gelegt worden.

Im Rahmen zahlreicher Präsentationen, Gespräche und Schreiben während der letzten Jahre hat unsere Interessengruppe neben dem Erhalt der Freiflächen auf weitere Punkte hingewiesen, die aus unserer Sicht für eine bürgernahe Lösung und eine auf Dauer angelegte Akzeptanz einer neuen wie auch immer gearteten Nutzung des Klostergeländes von entscheidender Bedeutung sind. In der Hoffnung, dass sie bei der weitergehenden Planung Berücksichtigung finden, haben wir die wesentlichen Punkte im Folgenden nochmals für Sie zusammengefasst. Wenn nicht explizit begrenzt, beziehen sich die Punkte auf die Gesamtfläche, also inklusive des Kräutergartengeländes. Selbstverständlich stehen wir jederzeit für weitere Gespräche zur Verfügung, um den Folgeprozess konstruktiv zu begleiten:

1. Bebauung und Nutzung

  • Außer der geplanten Erweiterung im Süden, sollte es zu keiner zusätzlichen Bebauung kommen. Dies sollte im Rahmen eines neuen Bebauungsplanes entsprechend festgeschrieben werden. Die Denkmalzone mit der zu ihrem Schutz erlassenen Rechtsverordnung von 1997 sollte für die Zukunft und folgende Generationen erhalten bleiben. Die Freiflächen sowie deren alternative Nutzung sollten dabei bereits im Vorfeld genau festgelegt werden, um ggf. in der Zukunft aufkommenden Begehrlichkeiten vorzubeugen.
  • Der neue Bau sollte in das historische Bild des Klosters passen (z.B. Beachtung der Gebäudehöhen) und in der Summe das Erscheinungsbild und den Charakter des Klosterareals stimmig und „denkmalsensibel“ erweitern. Dabei sollte das Landschafts- und Ortsbild erhalten bleiben.
  • Der zwischen dem Klostergarten und dem Klostergebäude verlaufende (öffentliche) Weg sollte im städtischen Besitz und der Zugang zum Areal für die Öffentlichkeit erhalten bleiben.
  • Der Name „Kloster Heilsbruck“ sollte auch für die Zukunft festgeschrieben werden.

2. Aus der zukünftigen Nutzung des Klostergebäudes (z.B. bei Hotel- und/oder gastronomischer Nutzung) leiten sich weitere Maßnahmen, insbesondere zu den Themen Lärm, Verkehr und Parksituation, ab. Dabei müssen alle Nutzungen und Nutzungsarten vom Klosterbereich sowie dem Kräutergarten berücksichtigt werden (Gäste und Personal):

  • Parken
    • Alle für die geplanten Nutzungsarten benötigten Parkflächen müssen auf dem Gelände vorhanden sein. Parkplätze und Wegeflächen sind so zu planen, dass die Denkmalzone Kloster Heilsbruck optisch nicht beeinträchtigt sowie ihre historische Aussage nicht zerstört wird.
  • Verkehr
    • Ein qualifiziertes und nachhaltiges Verkehrskonzept zur Anbindung des Areals sollte in Verbindung mit dem Bebauungsplan erstellt und umgesetzt werden.
  • Lärm
    • Die Häufigkeit und Dauer sämtlicher Veranstaltungen sollte festgelegt werden.
    • Aufgrund der exponierten Lage sollten keine Konzerte/Musik im Freien erlaubt sein.
    • Die Anzahl von Großveranstaltungen sollte ebenfalls deutlich limitiert und festgeschrieben werden.
  • Sonstiges
    • Es sollte grundsätzlich dafür Sorge getragen werden, dass das Klostergebäude bis zum endgültigen Baubeginn so weit instandgehalten wird, dass ein weiterer Zerfall der Anlage unbedingt vermieden wird. Die Stadt Edenkoben sollte für das Klostergebäude in Zusammenarbeit mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden die „Pflicht zur Erhaltung und Pflege“ von Kulturdenkmälern (§2 in Verbindung mit §14 Denkmalschutzgesetz) in geeigneter Form absichern.
    • Die im Rahmen der vorzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Einwände sollten, sofern sie sich nicht auf die Bebauung der Freiflächen (Chalet Bebauung) beziehen, für die weitere Planung verarbeitet werden.
    • Erforderliche/notwendige Gutachten sollten unter realistischen Bedingungen erstellt und geprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

Interessengruppe Erhalt Kloster Heilsbruck

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