Hinweis zur Stellungnahme im Rahmen der 2. Offenlegung – Bebauungsplan „Kloster Heilsbruck“

Frist zur Beteiligung: bis spätestens 11. August 2025

Warum ist eine Stellungnahme wichtig?

Die zweite Offenlage des Bebauungsplans „Kloster Heilsbruck“ ist die letzte Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, ihre Einwände und Anregungen offiziell geltend zu machen. Danach kann der Stadtrat über die endgültige Fassung des Plans beschließen. Nur wer sich fristgerecht beteiligt, kann auch später gegen den Plan vorgehen.

Wer kann eine Stellungnahme abgeben?

Jede Person, die sich betroffen fühlt – zum Beispiel durch geplante bauliche Veränderungen, Eingriffe in die Denkmalzone, ökologische Auswirkungen oder Verkehrs- und Lärmprobleme. Auch wer nicht in Edenkoben wohnt, kann sich beteiligen.

Was gehört in eine Stellungnahme?

Eine Stellungnahme muss keine juristische Facharbeit sein. Wichtig ist:
   • Ein klarer Bezug zur Planung (z. B. zur Bebauung, zum Verkehr, zum Denkmalschutz)
   • Begründete Bedenken oder Fragen
   • Sachlicher Ton
   • Angabe von Name und Adresse (anonyme Eingaben werden in der Regel nicht berücksichtigt)

Wie gebe ich eine Stellungnahme ab?

Sie können Ihre Stellungnahme auf folgenden Wegen einreichen:
   • Per E-Mail an info@vg-edenkoben.de (im Betreff „Stellungnahme Bebauungsplan Kloster Heilsbruck“ angeben)
   • Per Post an: Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Poststraße 23, 67480 Edenkoben

Wichtig: Die Stellungnahme muss spätestens am 11. August 2025 bei der Stadt eingegangen sein.

Wie kann eine Stellungnahme aussehen?

Hier ein einfaches Beispiel, das Sie individuell anpassen können:

Betreff: Stellungnahme zum Bebauungsplan „Kloster Heilsbruck“ (2. Offenlage)

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der zweiten Offenlage mache ich von meinem Recht zur Beteiligung Gebrauch und äußere folgende Bedenken:

Denkmalschutz: Die geplante Bebauung innerhalb der Denkmalzone widerspricht meiner Ansicht nach dem Schutz der historischen Gesamtanlage. Insbesondere die Ferienhäuser im Bereich des Kräutergartens und die Stellplätze beeinträchtigen die Einheit der Klosteranlage.

Verkehr und Lärm: Es fehlen belastbare Daten zur Verkehrsbelastung und zu den Auswirkungen auf Anwohner. Auch die Nutzung des Areals für Gastronomie und Veranstaltungen birgt ein erhebliches Lärmpotenzial, das nicht ausreichend abgesichert ist.

(Weitere Punkte ergänzen)

Ich bitte um Berücksichtigung meiner Stellungnahme im weiteren Verfahren.

Mit freundlichen Grüßen

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